Fit fürs Steuern der schweren Einsatzfahrzeuge

Vier Mitglieder des St. Wendeler THW bestanden Feuerwehrführerschein-Prüfung – Absolventen dürfen Wagen bis 7,5 Tonnen Gewicht fahren

St. Wendel. Spiegel einstellen, anschnallen, Gang rein – 45 Minuten später sind Andreas Alsfasser, Daniel Kraß, Marion Roth und Markus Tröster vom THW- Ortsverband St. Wendel nach erfolgreich bestandener Prüfung in Theorie und Praxis im Besitz des neuen Feuerwehrführerscheins. Dieser erlaubt ihnen als Angehörige der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) in Kombination mit dem PKW-Führerschein das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen. 

Zuvor wurden die Prüflinge an insgesamt vier Terminen von Ausbilder Sven Kesselring des THW-Ortsverbandes St. Wendel in Theorie und Praxis geschult. „Es war wie in der Fahrschule, man fühlt sich sehr gut auf die neuen Bedingungen wie Fahrverhalten, Bremsweg oder die veränderten Fahrzeugmaße vorbereitet“, erzählt Prüfling Andreas Alsfasser. Die in sechs Stunden stattfindende Fahrpraxis beinhaltete die sogenannte Abfahrtskontrolle bei der beispielsweise die Funktion der Fahrzeugbe- leuchtung überprüft wird, das Fahren im Straßenverkehr, das Rangieren rückwärts in einer Kurve sowie ein Wendemanöver. Der theoretische Teil vermittelte an einem zusätzlichen Tag die nötigen Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und dem Fahrzeug. 

Seit Beginn des Jahres haben die beiden Ausbilder insgesamt 18 Leute von Feuerwehr und THW geschult und geprüft. Dabei wechseln sie je nach Organisation die Rollen: Bei der Feuerwehr übernimmt Sven Kesselring die Rolle des Prüfers, bei THW-Prüflingen fungiert Martin Johann als Prüfer. „Der Feuerwehrführerschein schafft mehr Unabhängigkeit bei Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen und ist eine Bereicherung. Denn aufgrund des Altersdurchschnittes in den verschiedenen Organisationen waren immer weniger Leute dazu berechtigt, die größeren Einsatzfahrzeuge zu bewegen“, sagt Martin Johann.

Seit der Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 ist es Inhabern von PKW-Führerscheinen (Klasse B) nicht mehr erlaubt, Fahrzeuge in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu steuern. Dies bedeutete Probleme für die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste, wenn deren Einsatzfahrzeuge schwerer als das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen waren. Nur die Inhaber alter PKW-Führerscheine durften diese schwereren Einsatzfahrzeuge führen. Zu diesem Zweck wurde mit Billigung des Bundesrates das Straßenverkehrsrecht geändert und der neue Feuerwehrführerschein eingeführt. 

Künftig kann den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des THW und des Katastrophenschutzes eine spezielle Fahrberechtigung für Einsatz- fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gewicht erteilt werden.


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