Baufachberater

Thomas Rahn

E-Mail: bfb(at)thw-sankt-wendel.de

 

Die Tätigkeit des Baufachberaters (BFB) Thomas Rahn ist in der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) Richtlinie 03-01 „Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfsorganisationen nach Gebäudeeinstürzen” festgelegt als Beratung der örtlichen Einsatzleitung in allen bautechnischen Fragen. Hierzu zählen neben statischen Einschätzungen geschädigter Gebäude, Brücken und Gräben, Erläuterungen von relevanten Bauverfahren auch die Beratung zum Einsatz von THW-spezifischen Geräten und Material wie dem ESS, EGS und ASH sowie THW-fremden Maschinen und Geräten.

Ziel der Tätigkeit des THW-Baufachberaters ist die Verbesserung der Sicherheit der Hilfskräfte und etwaiger Geschädigter im Einsatz bei gleichzeitiger Entlastung der Einsatzleitung. No-Go-Areas werden festgelegt und durch ständige Erkundung und Überwachung aktuell gehalten. Richtige Vorgehensweisen in speziellen Fällen erarbeitet und umgesetzt. Bestes Beispiel für das weitläufige Aufgabengebiet im Einsatz sind die Einstürze der Eishalle in Bad Reichenhall 2005 und des Stadtmuseum in Köln 2009, wo Baufachberater des THW die Einsatzleitung unterstützten und so die Sicherheit des Einsatzpersonals mit gewährleisteten.

Berufliche Grundlagen:
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Meister im Bauhauptgewerbe oder höherwertige akademische Ausbildung (z. B. Bauingenieur)
- Stand der Technik im Hochbau und Tiefbau
- mehrjährige Berufserfahrung

Aufgaben des Baufachberaters:
- Einschätzung von Gebäudestruktur und der Resttragfähigkeit
- Taktisches Vorgehen bei Ortungs-, Rettungs- und Abstützaufgaben
- Festlegen von Gefahrenbereichen und No-Go-Area
- Überwachung der Gebäudestruktur und der Einsatzkräfte
- Einsetzen der im OV St. Wendel vorhandenen Schneelastmessung zur Beurteilung der Resttragfähigkeit von schneebelasteten Dachkonstruktion.

Fachberater

Fachberater Operativ Taktischer Stab (OPT) Landkreis St. Wendel

Werner Roth

E-Mail: fachberater(at)thw-sankt-wendel.de 

  

Der Fachberater (FaBe) vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern/Bedarfsträgern. Er berät Einsatzleiter, -leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbes. über die modulare Zusammenstellung von THW-Potenzial für den konkreten Einsatzbedarf.

Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten, bzw. des Geschäftsführers, des Landesbeauftragten oder des Präsidenten.
In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / - gremien sollte er/sie ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann der/die FaBe vom Leiter angefordert werden. Er ist zum ständigen Informationsaustausch über einsatzrelevante Fakten mit den FaBe und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet.

Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten.

Technischer Berater für Hochwasserschutz und Deichverteidigung

Thomas Rahn 

 

Der Ortsverband St. Wendel verfügt über einen sogenannten Technischen Berater Hochwasserschutz und Deichverteidigung, kurz „TeBe HuD“. Dieser ist in Stäben und als Multiplikator einsetzbar.

Zu den Lehrgangsinhalte zählen unter anderem: 

  • Schäden am Deich erkennen und diese bewerten
  • Arbeiten in Führungsstellen und Stäben sowie vor Ort im Schadensgebiet
  • Einsatzleitungen und Stäbe über effektive Hochwasser- und Deichverteidigung umfassend beraten
  • Arbeiten mit dem mobilen Pegelmess-System
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Logistik im Hochwasser
  • Uvm…

Sprengberechtigte

Jochen Geßner - Verantwortliche Person Sprengwesen

E-Mail: sprengen(at)thw-sankt-wendel.de

 


Thomas Rebmann

 

 

Die sog. Sprengberechtigten haben folgendes Aufgaben- und Leistungsspektrum:

Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen bei Einsturzgefahr, zur Schaffung von Zugängen und Zuwegungen oder zur Beräumung von Trümmern.

Öffnungssprengungen zur Schaffung von Zugängen und Öffnungen in Bauwerken z. B. zur Rettung von Personen oder als Rauchabzug / Brandherd-Zugang zur Unterstützung der Feuerwehr.

Holzsprengungen zum Trennen / Beseitigen von Holzkonstruktionen, Bäumen, Ästen, Windbruch, zur Räumung von Verkehrswegen u.a.m.

Sprengungen von Metallbauteilen zum Niederlegen und Trennen von Gittermasten, zum Trennen / Lösen von Stahlbauteilen, Schienen, Drahtseilen etc., zum Öffnen von Metall- und Druckbehältern.

Gesteins- und Felssprengungen bei Erdrutsch, Felssturz oder -Gefahr, zur Materialgewinnung für den Bau von Behelfsstraßen /-wegen, Knäppersprengungen, etc.

Sprengungen am und im Wasser, insbesondere das Sprengen von Dämmen bzw. Deichen bei extremen Hochwasserlagen, Sprengungen von verkeiltem Treibgut vor Brücken und Einlässen, Unterwassersprengungen (in Zusammenarbeit mit geeigneten Tauchern).

Eissprengungen zum Auflösen von Eisflächen vor Bauwerken und zur Beseitigung von aufgestautem Eis zur Abwehr von Überflutungen.

Löschsprengungen zum Bekämpfen von Flächen- und Waldbränden zur Unterstützung der Feuerwehr.

Brunnensprengungen zur Trinkwasserversorgung und Brunnenregenerierung.

Kultursprengungen im Natur- und Umweltschutz, zur Anlage von Feuchtbiotopen, Stubbensprengungen.

Sonstige Sprengarbeiten wie Mastloch- und Grabensprengungen u.v.a.m.

Pyrotechnik zur Schadensdarstellung bei Übungen --> Realistische Unfalldarstellung mit Spezialeffekten (RUD-SGM).

Die Sprengberechtigten sowie ihre Sprenghelfer stellen auf Anforderung der Feuerwehr Rauchabzugsöffnungen und Brandherd-Zugänge in Gebäuden her, ebenso unterstützen sie die Bekämpfung von Flächen- und Waldbränden durch den Einsatz eines Löschsprengverfahrens. Für Forstbehörden und Kommunen beseitigen sie Wind- und Schneebruch durch Holzsprengungen. Bei extremen Hochwässern erfolgt das Sprengen von Dämmen oder Deichen, ferner die Beseitigung von Treibgut und Eisstauungen vor Brücken und Einlässen.

Mehr zur Ausstattung erfahren Sie in der Sonderausstattung.

Helfersprecher

Helfersprecher

Heiko Mai 

E-Mail: helfersprecher(at)thw-sankt-wendel.de 

 

stv. Helfersprecher

Michael Albrecht

E-Mail: helfersprecher(at)thw-sankt-wendel.de 

 

 

stv. Helfersprecher

Gerrit Laub

E-Mail: helfersprecher(at)thw-sankt-wendel.de 

  

 

Der Helfersprecher (HeSpr) vertritt die Helferschaft und deren Belange gebenüber dem Ortsbeauftragten. Das heißt, jeder Helfer kann sich bei jeder Art von dienstlichen Problemen an den Hsp wenden. Der Helfersprecher wird in seiner Funktion nicht von seinen sonstigen Aufgaben entbunden. Er schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Helfern, kümmert sich um die Einrichtung und die Ordnung der Unterkunft, und wirkt bei der Berufung und Abberufung von Führungskräften mit. Desweiteren kann der Helfersprecher nach Absprache mit dem Ortsbeauftragten Sprechstunden für die Helfer veranstalten. Die Berufung des Helfersprechers erfolgt auf Vorschlag der Helfer des Ortsverbandes schriftlich durch den Wahlvorstand. Der Landesbeauftrage ist vom Wahlergebnis zu unterrichten.