Bei den Wahlen zum Helfersprecher sowie zum stv. Helfersprecher am Freitag, 18. November, wurden Daniel Kraß (Helfersprecher) und Sebastian Backes (stv. Helfersprecher) für fünf Jahre gewählt. Davor übten Marion Roth und Sven Peter diese Funktion aus.
Was sind die Aufgaben eines Helfersprechers:
Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten (§ 25 (1) Helferrichtlinie). Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
(1) Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
(2) Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
(3) Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften,
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag eines der Betroffenen,
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte,
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten