Aktiv helfen

Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.

Daneben erhälst du eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die dir auch im Beruf nützlich sein kann.
 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  1. Du bist mindestens 16 Jahre alt.
  2. Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Du bist  für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. 
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar. 

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

 

Wie sieht es mit Urlaub aus? 

Den Helferinnen und Helfern im THW stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden. 

Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können.
 

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich keine Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Zum Beispiel im OV-Stab von der Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden auch bei uns immer wieder Menschen gesucht, die uns unterstützen. Frag einfach bei uns nach, wie du dich mit deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst.