Chronik
Die Gründungsphase des OV war gekennzeichnet durch einfachste Ausstattung an Gerät und Material, eigene Fahrzeuge waren zunächst auch noch nicht vorhanden, dafür aber viel Idealismus der Helfer. Zwei Räume im Landratsamt konnten als 'Unterkunft' genutzt werden. Da das THW nach dem 'Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung' (vom 09.10.1957) als Hilfsorganisation im LS(Luftschutz)-Bergungsdienst mitwirkte, waren die Ausbildungsthemen und Ausstattung von dieser Aufgabenstellung stark beeinflusst. Die besondere Förderung des Katastrophenschutzes als Schwerpunkt der zivilen Verteidigung begann dann mit seiner organisatorischen Neuregelung durch das 'Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes' (vom 9. Juli 1968).